Geschrieben von Rudolf Bienas †
Ein Abriß Teil II
Geld zu schlagen bedurfte und bedarf es des Münzrechtes. Dies ist ein staatliches Hochheitsrecht, welches ursprünglich der Zentralgewalt zustand. Es war sogenanntes Königsrecht. Dieses Münzrecht konnte von dem Inhaber verliehen, verkauft, verpachtet, verpfändet werden. Da das Münzrecht eine gute Einkommensquelle ist, war der Erwerb immer gefragt. In Zeiten, in denen die Zentralgewalt unter Geldmangel litt, waren neben den Territorialherren, die Städte am Erwerb des Münzrechts interessiert, nicht nur wegen dem Schlagschatz. Stark war das Interesse der Städte daran, eine „gute“ Münze zu schlagen, die einen vernünftigen Handel ermöglichte. Um die „gute“ Münze zu erhalten, gab es immer wieder Absprachen und Ordnungen. Eine bekannte Münzvereinigung war der Wendische Münzverein. Dieser entstand auf dem Hansetag von 1379 als Vereinigung der Hansestädte Lübeck, Hamburg, Lüneburg und Wismar. Später kamen noch andere Städte dazu. Er bestand bis. 1569. Im Verein wurde der Münzfuß fixiert. Bei den Rezessen wurde auch das Aussehen und die jeweils zu prägende Menge festgelegt, und die Münzausprägung kontrolliert. Wie verlief das im einzelnen? Der Münzherr bestellte einen Münzmeister. Die Verträge waren sehr unterschiedlich, je nach dem, wofür der Münzmeister aufzukommen hatte, was für Privilegien er erhielt und wie er entlohnt wurde. Meist war er für die Einstellung des Personals, vom Münzschreiber bis zum Münzknecht und für deren Entlöhnung verantwortlich. Oft erhielt er ein Gebäude, samt Einrichtung zur Verfügung gestellt, und meist war er auch für den Einkauf des Materials vom Metall, über die Kohlen bis hin zum Münzstempel zuständig. Kontrolliert wurde er vom Münzwardein, aber auch von der Stadtkämmerei. Der Münzwardein war der Kontrolleur des Münzherren. Er gab die Münzstempel aus, kontrollierte den Schlagschatz und „Schrot und Korn“, das heißt das Gewicht und Feingehalt der Gepräge. Eine weitere Kontrolle waren die Probationstage. An diesen Tagen wurden die Münzen aus der Fahrbüchse (auch Probierbüchse genannt) auf ihre Qualität geprüft. Die Fahrbüchse war ein mehrfach verschließbarer Behälter in den je eine Münze der jeweiligen Charge gesteckt werden mußte, mit dem Nachweis aus welcher Charge sie‘ stammte. Die Akten der Stadt nennen eine Reihe von Münzmeistern, leider nicht vollständig und auch in ihrer Wirkungszeit nicht immer korrekt. Grund ist, dass Rat der Stadt sich immer schwer tat, seine Akten zu archivieren. So können einige Münzmeister nur über Akten anderer Städte fixiert werden, teils weil es irgendwelche Verbindungen gab, teils auch, weil die Münzmeister oft den Ort wechselten. Vor allem in der späteren Zeit können sie auch durch ihre Meister-Zeichen bestimmt werden. Allerdings gibt es da sehr viele Probleme, auf die Jesse in seiner Arbeit zur Münzmeistern -Forschung eingegangen ist. Der erste Münzmeister, der als städtischer angesehen werden kann, ist ein Peter de Kalkoven aus den Jahren 1353-1355. Und danach erscheint der nächste, Hindrik WesseI, erst zwischen 1410 und 1443. Das erste bekannte Meister-Zeichen, einen ¬, führte Dietrich Becker. Es ist manchmal sehr schwierig zwischen Meister- und Trennzeichen zu unterscheiden, denn der o.a. Stern tritt schon auf den Witten nach 1379 als Trennzeichen auf. Ab Ende des 17. Jh. werden die Zeichen nur noch aus Buchstaben gebildet. Der Münzmeister mußte seinen Eid leisten, in welchem er gelobte, dem Rat treu zu dienen, kein Bündnis gegen den Rat einzugehen, alle Gefahren, so sie der Stadt drohten und ihm bekannt würden, abzuwehren, alle Ordnungen zu befolgen und sich allen Kontrolle zu stellen. Die Münze befand sich an verschiedenen Orten in Wismar. Nachdem das letzte Haus, am Markt befindlich, 1797 verkauft wurde, sind Münzprägungen nur noch in den jeweiligen Privathäusern durchgeführt worden. Der Rostocker Memmies prägte das Wismarer Geld zwischen 1685 und 1702 sogar in Rostock, ebenso wie 1799 Friedrich Lautersack. Heinrich F.W. Schröder, welcher die 3-Pfenning-Stücke von 1845 und 1854 prägte, war der letzte Münzmeister. Danach wurden keine Münzen mehr geprägt. (S.a. Vereinsblätter 112003) Ab etwa 1370 können Münzen eindeutig Wismar zugeordnet werden. Eindeutig deshalb, weil auf dem Avers CIVITAS MAGNOP(len) d.h. Mecklenburgische Stadt und auf dem Revers aber MONETA WYSMAR zu finden ist. Es handelt sich um undatierte Witten. Während CIVIT AS MAGNOPOL später durch anderen Text abgelöst wurde, fand sich MONETA (NOVA) WISMARIE(NSIS) immer auf den Münzen. Bei kleinen Münzen wurde abgekürzt. Die zwischen 1353/59 und 1370 geprägten, sehr unterschiedlichen Stierkopf-Hohlmünzen lassen sich leider nicht exakt der Stadtmünze zuordnen. Anders ist es aber bei den undatierten, ab etwa 1392 geprägten Hohlmünzen: Sie trugen den Stadtschild: (heraldisch gesehen) Rechts den gespaltenen Stierkopf, links die wismarschen Farben. Nach Hohlpfenningen (Blaffert, Pfenning, Scherf) wurden Witten (Wert 4 Pfenninge), Dreilinge und Viertelwitten geprägt.