Die Münzprägung in Wismar- 1433 -1512

Geschrieben von Rudolf Bienas †

Ein Abriß Teil III           

Da die Witten, Dreilinge und Viertelwitten nicht mehr ausreichten, begann man ab etwa 1433 Schillinge zu prägen, nachdem schon ab 1423 Sechslinge geprägt wurden. Alle diese Münzen waren undatiert. Bis 1500 führt Kunzel1 fünf Prägungen von Sechslingen und acht von Schillingen auf. 1468 vereinbarten die Vier Städte Doppelschillinge zu 24 Pfenningen sowie Schillinge zu 12 Pfenningen zu prägen. Nur war man sich nicht einig, wie viel für den Rheinischen Gulden zu zahlen sei. So wurde der Rezess außer Kraft gesetzt. Aber erst 1492 nach einem weiteren Rezess prägte Wismar Doppe1schillinge. Sie zeigen den wismarschen Schild auf dem Avers mit der Umschrift: MONE – NOVA – WISN. Auf dem Revers befinden sich die Schilde von Lübeck, Lüneburg und Hamburgs2. Hier ist die Umschrift CIVIT-(M)AGNN-OPOL-ENSIS3. Analog dazu prägten die anderen Städte ihre Münzen. Dabei wurde festgelegt, dass die Mark ( ½  Taler) 16 Schilling halten sollte. Interessant die die Festlegung, dass in jeder Stadt „nur ein Mann, nebst einem Knechte und Jungen das Münzen verricbten solle“4. In Wismar arbeiten ab 7. Juli 1492 bis? Antonius Wellens5, und „15– Im Eingange dieses Seculi ward Arndt König Münzmeister der Stadt“6. Um 1500 wurden aber nochmal Hohlpfenninge aufgelegt, die keinen Spitzschild zeigen, wie die ab 1392, sondem einen Halbrundschild. Zwar nahm Wismar bis 1492 nicht an den Verhandlungen teil, schloß sich aber 1498 den Festlegungen an. Als die Vier Städte durch ver­mehrtem Auftauchen von fremden Großmünzen in Zugzwang kamen, begannen sie, den schon seit 1468 gehegten Gedanken eines Gold- ­Silber- Verhältnisses zur Ausgabe von größeren Münzen zu nutzen. Der Vorschlag von 1501 für den Münzfuß besagte, dass die 2/3 Mark (=1/3 Goldgulden) 32 Witten, und die 1/3 Mark(=1/6 Goldgulden) 16 Witten halten sollte. Für die 2/3, 1/3 und 1/6 Mark war ein Feingehalt 937,5 ‰ vorgeschlagen, beim Witten 328,125 ‰ und beim Blaffert 375 ‰. Dieser Vorschlag scheiterte. Interessant ist der höhere Feingehalt bei den Blafferten im Vergleich zu den Witten! Um 1500 hatten sich die alten „Großmünzen“ des 13. und 14. Jahr­hunderts, wie Groschen im Süddeutschen Raum und Schillinge bzw. Doppelschillinge in Norddeutschland so weit in Masse und Feingehalt verschlechtert, dass die Zeit für neue Großsilbermünzen reif war. Die neue Sorte von Silbermünzen entsprach gleichzeitig den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs ‚Nie dem Repräsentationswunsch der Prägeherrschaften. Ermöglicht wurden diesen Großmünzen durch die erhebliche Zunahme der Silberförderung. Daher finden sich diese Münzen zuerst oft dort, wo es ausreichende Silbervorkommen oder Handelsbeziehungen gab. Gleichzeitig verschob sich das Wertverhält­nis von Gold und Silber von 1:8 zur ‚Zeiten der Karolinger auf 1:12 um 1500. So versuchte man Goldmünzen durch große Silbermünzen zu ersetzen. Zwar sollen 1502 in Wismar Goldgulden geschlagen worden sein. Evers7 bezieht sich dabei auf Schröder8, kann aber kein Stück nachweisen. Bisher ist auch kein Stück bekannt geworden. Bei den Rezessen hielt sich Wismar zurück wurde aber über die Be­schlüsse informiert, und erklärte, sich den jeweiligen Vereinbarungen anzuschließen, auch wenn es sich nicht an allen Münzausprägungen beteiligte. Das erste Markstück von Wismar stammt aus dem Jahr 15069. Auffallend ist, dass es sehr schwer ist: Statt der etwa 199, die es wiegen müßte, bringt es zwischen 25 und 30 g 0, so dass Evers es als „Doppeltes Markstück“10 bezeichnet. Damit war die Prägung von Großmünzen in Wismar für die nächsten 40 Jahre beendet. Im Rezess von 1512 wurde festgelegt, dass von 2200 Mark Silber Wismar 400 Mark vermünzen solle, aber nur 60 Mark davon an Blafferten und Pfenningen. Für einen Verstoß gegen den Rezess habe die jeweilige Stadt 50 Mark lötigen11 Silbers den anderen Städten zu zahlen. Gegen das Beschneiden, Waschen und Wippen städtischer Münzen wurde die Todesstrafe, der Verlust des Geldes und eine Strafe von 20 Mark Silber angedroht Für Ausfuhr oder das Einscbme17:en, „um des Vortheils willen“ war die „obige und beliebige Strafe“ für Goldschmiede vorgesehen12.

1) Kunzel, M.: Die Münzen der Hansestadt Wismar 1359-1854;  2) Kunzel, ebenda Abb. 29;  3) Diese Fehler treten oft auf: Wegen fehlendem (M) wird der Raum durch ein zweites N gefüllt, zwischen die Kreuzbalken passen nur je 4 Buchstaben mit zwei Abstrichen.;  4) Evers, C.F.: Mecklenburgische Münzverfassung Band I und II; I/362;  5) bei Evers nicht genannt, siehe Bienas: Beitrag zur Münzgeschichte Wismars 5.19;  6) Evers; ebenda I/ 432;  7) Evers, ebenda II/422.3;  8) Schröder, Magister: Kurtze Beschreibung d. Stadt und Herrschaft Wismar S.148,S.153;  9) Es zeigt den Laurentius mit: MONETA NOVA WISMARIE, sowie die Schilde von    Lübeck, Hamburg und Lüneburg, Umschrift:: STATUS MARCE LUBICENSIS 1506;  10) Evers, ebenda II/437.3;  11) Lot ist ein Gewichtsmaß:  1/16 einer Gewichtsmark = 15,288 g zu dieser Zeit; nach 1524      1/16 der „kölnschen“ Mark von 233,9g= 14,616g; mit 50 Mark lötigem Silber sind hier 50 Gewichtsmark gemeint.;  12) Evers, ebenda II/367.


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