Der Beginn der Münzprägung in Wismar 1229 – 1359

Geschrieben von Rudolf Bienas †

Ein Abriß – Teil I                  

Die erste Münzprägung liegt im Dunklen. Erste Informationen sind in einer Urkunde von 1229 zu finden, in der zum ersten Mal von Bürgern unserer Stadt gesprochen wird, was voraussetzt, dass es einen Ort Wismar mit Stadtrecht gab. Als Zeugen sind unter anderen drei Münzmeister genannt: Engelbertus, Clemenz und Gerwin. Später erscheinen dann Matthias (vor 1272), Gerwin (1263-1279) und Hilleward (1281/82) in den Akten der Stadt. Diese Münzer waren offensichtlich aber herzögliche Münzer, denn zu dieser Zeit besaß die Stadt noch kein Münzrecht. An sich dürften diese Münzer kein Stadtrecht haben, aber sie werden auch im Zusammenhang mit Grundstücken genannt. Dass die Münze in (!) Wismar doch existierte, läßt sich aus dem folgenden schließen: 1276 tritt Fürst Nikolaus für eine Schuld von 84 Mark Feinsilber seine Einnahme aus der Münze (Erbteil) an das Schweriner Domkapitel ab. Um 1315 erhielt Fürstin Anna, Gattin von Heinrich II. (dem Löwen) sie als Pfand. 1349 erhielt Hinrik von Bülow die Münze als Pfand. (Da Geldverleih für den Zins ein Problem war, benutzte man die Verpfändung. Der Zins ergab sich aus der Nutzung des Pfandes, hier des Schlagschatzes). Erste Erwähnung wismarschen Geldes findet sich in einer Urkunde vom 10. März 1242. Dies kann nur fürstliches gewesen sein, denn noch 1266 behielt sich Fürst Heinrich das Münzrecht ausdrücklich vor. Weitere Aussagen von Urkunden und Literatur, lassen nur zu, dass es sich um eine fürstliche, keinesfalls um eine städtische Münze gehandelt hat. Wo diese Münze stand, ist bis heute noch nicht belegt. Ebenso unbekannt sind Münzen, die hier zweifelsfrei geprägt wurden. Die Prägestätte wird auf fürstlichem Boden gelegen haben. Von W. Jesse und auch anderen für Wismar angesetzte Hohlpfenninge (Stierkopf mit G-förmigem Zeichen zwischen den Hörnern) lassen sich nicht eindeutig Wismar zuordnen. Dass Wismar als Hanse-Mitglied sehr an der Kontrolle über die Münzqualität interessiert war, liegt auf der Hand: Handel kann nur mit eindeutig sicheren Münzen zur Zufriedenheit realisiert werden. So ist es nicht verwunderlich, dass schon 1353 vom Rat Vorbereitungen getroffen wurden. Aus den Ratsprotokollen ist die Form der Organisation ersichtlich, die in den Grundzügen noch im 19. Jahrhundert herrschte. Michael Kunzel denkt hier an eine Prägung durch die Stadt während der Verpfändung an v. Bülow. Es werden drei Münzer befristet eingestellt, ein Münzmeister benannt, dessen befristeter Vertrag schon 1354 in einen festen umgewandelt wird. Fünf Jahre später bot sich ein „Schnäppchen“ für Wismar. Herzog Albrecht konnte 1358 die Grafschaft Schwerin für 20 000 Mark lötig Silber kaufen, das war in etwa die ernorme Summe von 240 000 Rth. N 2/3. Um diesen Preis aufzubringen, schöpfte er jede Quelle aus. Er verpfändete unter anderem 1359 die Münze in Wismar auf 15 1/2 Jahre für 800 Mark wismarsche Pfenninge. Für die Verpfändung wichtig war der Passus: „…und Nutzen durch Prägung und Herstellung von Pfenningen der Güte, wie lübsche Pfenninge zur Zeit sind oder gewesen sind.“ Zum einen wird dadurch der Charakter der Verpfändung deutlich, zum anderen der Münzfuß fixiert. Das letzere ist wesentlich für die Münzprägung in Wismar. Weiter heißt es aber auch:“… bleibt uns und unseren Erben das Recht, für die vorgenannte Summe von 800 Mark die Münze zurückzukaufen.“ Von diesem Recht haben die Herzöge nie Gebrauch gemacht! So blieb das Münzrecht, wenn auch oft angefochten, bestehen. Die entsprechende Urkunde war außerhalb des Rates von Wismar bis 1836 unbekannt. Dafür werden verschiedene Meinungen angeführt. Interessant ist die Meinung, dass diese Urkunde bewußt nicht vom Rat öffentlich gemacht wurde, um eine Einlösung des Vertrages zu erschweren. Bekannt wurde sie erst durch einen Abdruck ohne Angabe des Standorts in den Schriften von F.H. Grautoff, die 1836 in Lübeck erschienen. Weder Schröder noch Evers wußten von dieser Urkunde, die sich auch nicht in den Münzakten befand. Der Rat der Stadt Wismar hat sich nie auf diese Urkunde berufen, sondern in Zweifeln nur auf ein „Gewohnheitsrecht“ oder auf den Verlust durch einen Rathausbrand hingewiesen. Nach schriftlichen Quellen hat Wismar ab 1359 bzw. 1353 geprägt. Dies erfolgte nach dem „lübschen Fuß“. Eine Mark „kölsch“ war 233,9 Gramm, dies galt auch für die lübsche Mark. Dabei ergab sich die Relation für die Masse:

1 Mark = 16 Lot = 64 Quentin = 256 Richtpfenninge

1 Mark (köln.) =233,9 Gramm

Für die Feingehalte in Silber galt die Relation:

1 Mark = 16 Lot = 288 Grän, wobei 1 Lot = 18 Grän galt. Nach heutiger Angabe ist z.B. 8lötiges Silber 500/000 fein. 

            oder 835/000 fein          13 1/3Lot.


Seitenaufrufe: 900